| Harde | zuletzt geändert am 04.07.2007 |
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Mit Harde wurde im Mittelalter ein Verwaltungsbezirk bezeichnet, meist
ein Rechtsbezirk mit eigener Gerichtsbarkeit. Harden entstanden kurz
nach dem Ende der Wikingerzeit; der Begriff
Harde leitet sich aus dem dänischen herred ab, was soviel
wie "Heerbezirk" bedeutet, und als solche haben die Harden
wohl auch ihren Ursprung (in aktueller Übersetzung bedeutet herred
"Kreis"; "Gerichtsbarkeit"). Eine Harde bestand aus mehreren Kirchspielen, die ihrerseits wieder aus mehreren Bauernschaften bestanden; eine Harde umfaßte so etwa hundert Familien. Mehrere Harden wiederum bildeten ein Amt. Diese Verwaltungseinteilung blieb bis weit in das 19. Jahrhundert hinein bestehen; erst nach 1853 verschwand die Harde im Zuge von Strukturreformen allmählich als Verwaltungsbezirk und wurde schließlich 1888 endgültig durch die kleineren Amtsbezirke ersetzt. Als Ortsbezeichnung taucht der Begriff Harde heute aber noch oft auf, so zum Beispiel in der Wiedingharde und in der Ramsharde in Flensburg. |