Harde zuletzt geändert am 05.07.2010
Mit Harde wurde im Mittelalter ein Verwaltungsbezirk bezeichnet, meist ein Rechtsbezirk mit eigener Gerichtsbarkeit. Harden entstanden kurz nach dem Ende der Wikingerzeit und stellen damit die älteste administrative Einteilung des Landes dar. Ihre Grenzen wurden durch sogenannte Hardensteine markiert.
Der Begriff Harde leitet sich von dem dänischen herred ab, was soviel wie "Heerbezirk" bedeutet, und als solche haben die Harden wohl auch ihren Ursprung (in aktueller Übersetzung bedeutet herred "Kreis"; "Gerichtsbarkeit").
Das "Jyske Lov" Waldemar's II. sah für jede Harde acht vom König auf Lebenszeit berufene Laienrichter vor, die bei Rechtsverhandlungen das Recht sprachen ([1]).
Eine Harde bestand aus mehreren Kirchspielen, die ihrerseits wieder aus mehreren Bauernschaften bestanden; eine Harde umfaßte so etwa hundert Familien. Mehrere Harden wiederum bildeten einen Syssel ([2]) oder ein Amt.
Diese Verwaltungseinteilung blieb bis weit in das 19. Jahrhundert hinein bestehen; erst nach 1853 verschwand die Harde im Zuge von Strukturreformen allmählich als Verwaltungsbezirk und wurde schließlich 1888 endgültig durch die kleineren Amtsbezirke ersetzt.
Als Ortsbezeichnung taucht der Begriff Harde heute aber noch oft auf, so zum Beispiel in der Wiedingharde und in der Ramsharde in Flensburg.